Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
im Anschluss an das letzte Rundschreiben vom
09. März 2004 berichte ich wie
folgt:
1. Jahresversammlung der IOB am 23. April
2004
Das Protokoll über die Jahresversammlung
liegt leider noch nicht vor. Daher kann ich nur stichwortweise
berichten.
Frau Paffrath hatte am 23. April 2004 gegen Mittag
eine wichtige Sitzung beim Kulturausschuss der Stadt
Mülheim, dessen Vorsitzende sie ist. Aus diesem
Grunde wurde ihr Vortrag vorgezogen. Frau Paffrath
berichtete über ihr Buch und dessen Echo in den
Medien-. Sie wurde gegen 12:10 Uhr mit großem
Applaus verabschiedet. Anschließend hielt ich
meinen Bericht, den ich als
- Anlage 1 -
beifüge. RA Dr. Märker und Frau Fischer
ergänzten meine Ausführungen.
Herr Keverpütz verlas dann seinen als
- Anlage 2 -
beigefügten Finanzbericht. Die Kassenprüferin,
Frau Kemperdick, war nicht er-schienen. Herr Keverpütz
ver-las ihre Stellungnahme. Frau Kemperdick bestätigte
die ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung.
Der Vorstand wurde darauf bei Ent--haltung der Betroffenen
und zwei weiteren Mitgliedern ohne Gegenstimme entlastet.
Herr Ikert, mehr als 25 Jahre Geschäftsführer
der IOB und zwischenzeitlich 92 Jahre alt, wurde zum
Ehrenmitglied der IOB gewählt. In einer launigen
kurzen Ansprache bedankte er sich.
Insgesamt war die Jahresversammlung verhältnismäßig
gut besucht. Es waren ca. 70 Mitglieder anwesend.
2. Beschwerden zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
a) Zu den Beschwerden zum EGMR und deren Aussichten
vgl. zunächst das als
- Anlage 3 -
beigefügte Stichwort aus der website des
MDR.
b) Urteil zu den sogenannten Bodenreform-Eigentümern
vom 22. Januar 2004
Das Urteil liegt zwischenzeitlich vollständig
vor. Eine deutsche Über-setzung füge ich
als
- Anlage 4 -
bei.
Die Bedeutung der Entscheidung geht weit über
die entschiedenen Fälle hinaus. Auf meine Pressemitteilung
(Anlage 4 zum Rundschreiben vom 09. März
2004) darf ich verweisen. Die Entscheidung hat auch
Bedeutung für weitere enteignende Gesetze, die
die Bundesrepublik nach der Wieder-ver-einigung im
Osten getroffen hat. Dazu gehört u.a. das Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz
(VerkFlBerG), wonach sogar Eigentümer weitgehend
ent-rechtet werden, wenn nur Behörden der DDR
das Eigentum während der Zeit der DDR in Benutzung
genommen und für ihre Zwecke umgebaut haben.
Gegen das Urteil hat die Bundesrepublik Deutschland
Beschwerde ein-gelegt, vgl. Auszug aus der WELT vom
22. April 2004.
- Anlage 5 -
Wie aus dem als
- Anlage 6 -
beigefügten Textmitschnitt einer Fernsehsendung
des MDR vom 25. Mai 2004 und weiteren Pressemitteilungen
hervorgeht, kümmert sich allerdings die deutsche
Rechtswirklichkeit (gegenwärtig) kaum um das
Urteil vom 22. Januar 2004. Das dürfte kaum rechtens
sein, weil nach Art. 25 GG die Entscheidung des EGMR
unmittelbar auf die deutsche Rechtswirklichkeit ein--wirkt.
Ich gehe davon aus, daß mittelfristig andere
Entscheidungen ge-troffen werden als die des LG Leipzig
und des OLG Dresden, in denen dem Urteil vom 22. Januar
2004 eine unmittelbare Wirkung auf das deutsche Recht
aberkannt wird.
c) Beschwerden gegen das EALG
Über die Beschwerden wird die große
Kammer entscheiden, weil die bisher mit der Sache
befaßte (kleine) 3. Kammer des EGMR der Überzeugung
war, daß die Sache wegen grundsätzlicher
Bedeutung vor die große Kammer ge-hört.
Die große Kammer hat in der Sache auch schon
terminiert, und zwar auf den 22. September 2004. Die
auf diesen Tag anberaumte Verhandlung wird ähnlich
ablaufen wie die Verhandlung am 29. Januar 2004. Herr
Dr. Märker wird für de n Vor-stand der IOB
als Beobachter teilnehmen. An-schließend wird
im Internet zeitnah be-richtet werden.
d) Daß der EGMR das System der Wiedervereinigungsgesetzgebung
und namentlich das Vermögensgesetz gutheißt,
entnehmen Sie bitte seiner als
- Anlage 7 -
beigefügten Entscheidung vom 12. Dezember
2002, die erst jetzt ver-öffentlicht wurde. Vor
überspannten Erwartungen an den EGMR muß
daher gewarnt werden.
3. Entschädigungsrechtsänderungsgesetz
(EntschRÄndG)
Noch einmal nachdrücklich aufmerksam machen
möchte ich auf die am 16. Juni 2004 ablaufende
Frist in § 5 des Gesetzes zur Regelung der in
der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllten
Entschädigungsan-sprüche aus Ent-eignung!
Betroffene oder möglicherweise Betroffene sollten
die Frist un-bedingt beachten!
4. Rückforderung/Verrechnung von
Lastenausgleich - hier: Kriegsschaden-rente
Das BVerwG hat Verhandlungstermin anberaumt auf
den 15. Juli 2004. Es hat den Parteien nahegelegt,
auf die mündliche Verhandlung zu verzichten.
Die Gegenseite hat bereits einen entsprechenden Verzicht
ausgesprochen. Ob ich im Hinblick auf das weitgehend
schriftliche Verfahren ebenfalls auf die mündliche
Verhandlung verzichte, muß noch mit der Mandantin
abgestimmt werden.
Im Anschluß an die Verhandlung vom 15.
Juli 2004 ist mit einer Ent-scheidung des BVerwG zu
rechnen.
5. Doktorarbeit von Frau Constanze Paffrath
Zur offiziellen Vorstellung des Buches wurde
vom Böhlau-Verlag auf den 27. Mai 2004 gemäß
der
- Anlage 8 -
nach Berlin eingeladen. Über die Veranstaltung
be-richtete u.a. Karl Feldmeyer in der FAZ vom 29.
Mai 2004.
- Anlage 9 -
6. Veranstaltungen
Am 17. Juni 2004, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr findet
im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig, Grimmaische
Straße 6 eine Podiumsdiskussion zwischen dem
ehe-maligen Ministerpräsidenten der DDR, Lothar
de Maizière und RA Albrecht Wendenburg, Vorsitzender
der AfA, statt unter dem Titel "Wessen Land ist
das Land?".
Die Veranstaltung ist öffentlich. Voranmeldung
und Kartenreservierung sind nicht erforderlich. Folgender
Ablauf ist vorgesehen:
• 45 Minuten Diskussion zwischen den Herren
de Maizière und Wendenburg
(Leitung: Frau Ulrike Bajohr)
• weitere 45 Minuten Diskussion unter Einbeziehung
des Publikums.
Das Gespräch wird aufgezeichnet und soll
am 30. Juni von 19:15 Uhr bis 20:00 im Deutschlandfunk
gesendet werden. Bitte unbedingt notieren! Wir haben
mit dieser Veranstaltung das erste Mal seit 1990 ein
Streitgespräch zwischen einem profilierten Vertreter
der Enteigneten und einem der für die Wiederver-einigungs-gesetzgebung
Verantwortlichen.
7. Verschiedenes
a) In der Ausgabe der FAZ vom 05. Juni 2004 war
ein ganzseitiger Artikel des mir bis dato nicht bekannten
Prof. Dr. Lege mit dem Titel: "Ist Alteigentum
geschichtsfest?".
- Anlage 10 -
Der Artikel wiederholt eine Reihe von Stereotypen,
die immer wieder von der Bundesregierung und den sie
vertretenden Stimmen ins Feld geführt werden
und längst widerlegt sind. Auf den Artikel von
Prof. Lege gab es eine ganze Reihe zum Teil wütender
Leserbriefe. Die wohl beste Er-widerung findet sich
in dem am 25. Mai 2004 veröffentlichten Leserbrief
von Prof. Doehring.
- Anlage 11 -
b) Ebenfalls in der Ausgabe vom 25. Mai 2004
berichtete die FAZ über eine Klage der Wertheim-Erben,
die diese in den Vereinigten Staaten gegen Karstadt-Quelle
AG erhoben hatten.
- Anlage 12 -
Die Entscheidung ist auch insoweit von Bedeutung,
als das amerikanische Gericht hier einen Anknüpfungspunkt
für seine Zuständigkeit mit der Be-gründung
verneint, der Gegner des Verfahrens, die Firma Karstadt-Quelle
AG, habe nicht in Amerika ihren Sitz und dort auch
kein Vermögen.
Die Entscheidung bestätigt, daß es
wenig Sinn macht, Restitutions- oder Ent-schädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüche
in den Vereinigten Staaten an-hängig zu machen,
weil in den Vereinigten Staaten kein Anknüpfungs-punkt
für Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland
gegeben ist. Das Vermögen, das die Bundesrepublik
Deutschland in den Vereinigten Staaten hat, be-schränkt
sich auf exterritoriales Verwaltungsvermögen
von Botschaft und Konsulaten. Dieses Vermögen
scheidet für die Begründung eines amerikanischen
Gerichts-standes aus.
c) In seiner Ausgabe vom 01. Juni 2004 berichtete
der SPIEGEL über ein "brisantes Urteil"
des BGH vom 17. Februar 1960 zur Bodenreform. Dieser
Artikel ist eben-falls in der Anlage 12 beigefügt.
Ich habe mich bisher vergeblich um die zitierte
Entscheidung bemüht. Wenn zutrifft, was der SPIEGEL
schreibt, bedeutet das Urteil vom 17. Februar 1960
ein ernst-zunehmendes und unangenehmes Gegenargument
zu unserer Argumentation u.a. in den Menschenrechtsbeschwerden,
die Rechts-wirklich-keit der Bundes-republik Deutschland
habe die Konfiskationen in der SBZ/DDR immer als unwirksam
betrachtet. Ich gehe davon aus, daß ich das
BGH-Urteil vom 17. Februar 1960 kurz- bis mittelfristig
erhalten werde. Sobald es mir vorliegt, werde ich
darüber berichten.
Für heute darf ich schließen. Für
die Sommermonate wünsche ich Ihnen viel Sonne!
Herzlichst Ihr
Dr. Rosenberger