Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
im
Anschluss an das Rundschreiben vom 11. März 2005,
das Einladungsschreiben vom 12. Mai 2005 und die Jahresversammlung
am 03. Juni 2005 berichte ich, auch zur Jahresversammlung,
wie folgt:
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1 und 2
Mein Rechenschaftsbericht ist als
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Anlage
1
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beigefügt.
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4
Der aktuelle Ist- und Soll-Bestand der Konten der
IOB per 31. Mai 2005 ist als
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Anlage 2 -
beigefügt.
Die IOB hat gegenwärtig 412 Mitglieder.
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5
Herr Willms, seit der letzten Jahresversammlung kommissarischer
Kassenprüfer, hatte keine Beanstandungen.
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6
Der Vorstand wurde einstimmig mit Enthaltung der Betroffenen
entlastet.
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Der Vorstand wurde bei Enthaltung der Betroffenen
neu gewählt. Auch weiterhin besteht der Vorstand
aus
Vorsitzender: Dr. Rosenberger
Stellvertreter: Dr. Märker
Schriftführerin: Frau Fischer
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8
Zum Kassenprüfer wurde einstimmig Herr Willms
gewählt; nur er selbst enthielt sich der Stimme.
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9
Die Satzung wurde in Ziff. 6 geändert. Der bisherige
Absatz 2 wird Absatz 3. Ein neuer Absatz 2 wird wie
folgt eingefügt:
“Familienmitglieder
von ordentlichen Mitgliedern (Geschwister, Ehe gatten,
Eltern, Kinder) zahlen einen ermäßigten
Beitrag von EUR 35,00 p.a.”
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Eine Beschlussfassung erübrigt sich, nachdem
die Beschwerde der IOB wenige Tage vor der Jahresversammlung,
wie schon die vorangehenden Beschwerden, wegen Unzulässigkeit
zurückgewiesen wurde.
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Zur Problematik um § 1 Abs. 4 AusglLeistG hielt
ich einen Vortrag, dessen wesentlicher Inhalt als
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Anlage
3 -
beigefügt
ist. Nach Erörterung beschloss die Versammlung,
dass die IOB die Druckkosten für das Buch übernimmt.
Sobald das Buch vorliegt, erhält mit dem nächsten
Rundschreiben jedes Mitglied ein Exemplar.
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Herr Talleur stellte die Talleur GmbH, Herr Dr. Arnaout
die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting
vor, die an der Talleur GmBH mit 50 % beteiligt ist.
Herr Talleur teilte u.a. mit, dass die Talleur GmbH
kostenlos die Höhe von Entschädigungs-/Ausgleichsleistungen
berechnet. Sofern Sie hieran Interesse haben, hier
Anschrift und Links zur Talleur GmbH: Brodschrangen
4, 20457 Hamburg, Tel. 040/320 866-0, Email: info@talleur.com.
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Beschlüsse wurden nicht gefasst. Allerdings wurde
folgendes erörtert:
Ausschlussgrund des § 1 Abs. 3 Ziff. 6 AusglLeistG
Hiernach sollen Ausgleichsleistungsansprüche
dann nicht bestehen, wenn eine Aktiengesellschaft
sowohl in der SBZ/DDR, wie in den westlichen Besatzungszonen
Vermögen hatte und dann als sogenannte “Spaltergesellschaft”
fortexistierte. Diese Spaltergesellschaften unterlagen
der sogenannten Wertpapierbereinigung.
Es
wird angefragt, ob von dem Ausschlussgrund des §
1 Abs. 3 Ziff. 6 AusglLeistG Mitglieder der IOB betroffen
sind. Ggf. bitte in Verbindung setzen mit Herrn Karl
Eugen Pferdekämper, Via Casa del Frate 31, CH-6616
Losone, der einen entsprechenden Fall hat und eine
Interessengemeinschaft gründen will.
Soweit
zur Jahresversammlung.
Die
IOB hatte vor zwei Jahren aus der Insolvenz der Verlagsbuchhandlung
Bouvier, wo mein Karikaturenband über das Bundesverfassungsgericht:
“In guter Verfassung?” erschienen war,
zu einem Minimalpreis gut 400 Bände des Karikaturenbandes
erwerben können. Es war vorgesehen, diese gut
400 Bände zu einem geeigneten Zeitpunkt an sämtliche
Mitglieder der IOB zu versenden. In der Anlage ist
ein Exemplar des Buches beigefügt. Soweit Sie
den Band noch nicht kennen, wünsche ich Ihnen
viel Vergnügen, aber auch viel Nachdenklichkeit
bei der Lektüre.
Mit
den besten Grüßen
Dr. Rosenberger
Vorsitzender