Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
turnusmäßig
berichte ich wie folgt:
1.politische
Situation
Die FDP hat sich in den Koalitionsverhandlungen insofern
durchsetzen können, als es auf S. 101 und 104
des Koalitionsvertrages heißt:
„Wir
werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick
auf die Enteignungen 1945 bis 1949 prüfen soll,
ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke,
die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden,
den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.“
Weiter
heißt es:
„Ehemalige
Treuhandflächen
Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs-
und Verwaltungs- GmbH (BVVG) soll unter verstärkter
Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig
vorangebracht und im wesentlichen bis zum Jahr 2025
abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis
der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen
beim Flächenerwerbsänderungsgesetz i.S.
der Alteigentümer durch.“
Die Koalitionsvereinbarung von FDP und CDU/CSU betrifft
offenbar in erster Linie die Verbesserung des begünstigten
Flächenerwerbs, wie er bereits im Flächenerwerbsänderungsgesetz
vorgesehen ist, das in der letzten Legislaturperiode
verabschiedet wurde. Demgegenüber scheint eine
generelle Besserstellung der Enteigneten, etwa durch
Aufstockung der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen
nach dem EALG, nicht vorgesehen zu sein.
Immerhin
war die Koalitionsvereinbarung in diesem Punkt dem
SPIEGEL einen Artikel wert; ihn füge ich als
-Anlage
1 -
bei,
zusammen mit einem Leserbrief von Margarete von Schnehen
(der Herausgeberin der drei Bände: „Im
Strom der Zeit“ I., II. und III.) vom 05. November
2009.
-
Anlage 2 -
In
seltsamen Gegensatz zu dem, jedenfalls programmatischen,
Einsatz der FDP für die Enteigneten in der SBZ/DDR
steht der langsam ins Groteske schwenkende Kampf von
Herrn Westerwelle gegen einen Sitz von Frau Steinbach
im Beirat der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“.
Der FDP scheint dieser Kampf nicht zu bekommen. Im
Politbarometer der ARD hat die FDP in der Zeit zwischen
Anfang November und Anfang Dezember 2009 verloren.
Auf die vom Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap
gestellte Sonntagsfrage (Wie würden Sie wählen,
wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahlen
wären?) äußerten Anfang Dezember d.J.
nur noch 12 % ihre Präferenz für die FDP.
Anfang November waren es noch 14 %. Das bedeutet einen
Verlust von mehr als 14 % Wählerstimmen. Ich
gehe davon aus, daß der Großteil dieser
Verluste dem in mehrerlei Hinsicht unsinnigen Kampf
von Herrn Westerwelle gegen Frau Erika Steinbach und
dem damit verbundenen Ansehensverlust der FDP geschuldet
ist.
2.straf-
und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
a)
Zur strafrechtlichen Rehabilitierung gab es zwei Artikel
in der FAZ vom 29. Oktober 2009, die ich Ihnen als
-
Anlage 3 -
zur
Kenntnis gebe. Die Artikel enthalten einige neuere
Informationen.
So
sind Mitte November 2009 die Namen von 10.091 Personen,
deren Urteile in den vergangenen Jahren durch die
Moskauer Militärstaatsanwaltschaft überprüft
wurden, auf der Internetseite: www.dokst.de veröffentlich
worden. Die entsprechende Informationsstelle gehört
zur „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“.
Interessant
ist auch folgendes: Zwischen 1945 und 1953 sind in
der SBZ ca. 35.000 Zivilisten von sowjetischen Militärgerichten
jedweder Art verurteilt worden. Die „Stiftung
Sächsische Gedenkstätten“ beginnt
mit der Suche nach Betroffenen oder noch lebenden
Familienmitgliedern der zu Unrecht Verurteilten. Viele
wissen von den Rehabilitierungen nichts. Das liegt
daran, daß die Militärgerichte seinerzeit
die Angeklagten oft in Gruppen abgeurteilt haben.
Hatte nur ein Betroffener der Gruppe einen Rehabilitierungsantrag
gestellt und wurde das Urteil daraufhin aufgehoben,
wurden die übrigen Verurteilten der Gruppe darüber
bisher nicht informiert.
Rußland
hatte die Namen aller Rehabilitierten zunächst
an das AA weitergeleitet, das aber keine Betroffenen
ermittelt hat. Anfang Juni 2008 hat dann die Stiftung
in Dresden diese Aufgabe übernommen.
b)
Verschiedene Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit
geurteilt, daß jedenfalls die Ortsverweisung
im Anschluß an eine Enteignung aus der Zeit
zwischen 1945 bis 1949 verwaltungsrechtlich rehabilitierbar
ist. Gegenwärtig ist beim BVerwG eine Sache anhängig,
in der es um Folgeansprüche geht, die aus der
Ortsverweisung abgeleitet werden.
Über
den Ausgang der Sache werde ich berichten. Sollte
das BVerwG Folgeansprüche zuerkennen, wird der
generelle Rat zu erteilen sein, wegen der Ortsverweisungen
verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsanträge
zu stellen.
Ich
komme auf das Thema in einem der nächsten Rundschreiben
zurück.
3.IOB-intern
a)Eine Übersicht über die Einnahmen und
Ausgaben der IOB mit Vergleichen zu den Jahren 2007
und 2008 füge ich als
-
Anlage 4 -
bei.
b)
Die Homepage der IOB – www.i-o-b.de
– ist, was die aktuellen Informationen anbetrifft,
auf den neuesten Stand gebracht worden und wird auch
aktuell gehalten. Da die Rundschreiben der IOB nur
vierteljährlich herausgehen, lohnt es sich, zwischendurch
einmal den Link „Aktuelle
Informationen“ auf der Homepage anzuklicken.
4.
Verschiedenes
Dr. Hermann Koebe, ehemaliges Mitglied der IOB, hält
vor ostdeutschen Schülern Vorträge zu den
Enteignungen auf dem Gebiet der früheren DDR
und den Versäumnissen der Bundesregierung im
Zuge der Wiedervereinigung. Einen Artikel aus der
Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 09. September
2009, der hierüber berichtete, füge ich
als
-
Anlage 5 -
bei.
Für
heute darf ich schließen und Ihnen allen ein
gesundes und frohes Weihnachtsfest wünschen.
Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Mit
den besten Grüßen
Dr. Rosenberger
Vorsitzender