IOB
   Interessengemeinschaft der in der Zone enteigneten Betriebe e.V.

 
 

Rundschreiben vom 12. Dezember 2003

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

turnusmäßig berichte ich wie folgt:

1.Internet
Die IOB ist mittlerweile im Internet. Die Homepage ist zu erreichen unter www.i-o-b.de.

Die IOB veröffentlicht neben einer Darstellung des Vereins, der Satzung, der Verbindung zu anderen Verbänden und den letzten Rundschreiben (allerdings ohne Anlagen) aktuelle Nachrichten. Dazu können auch kurzfristige Hinweise auf Veranstaltungen, Fernsehsendungen o.ä. gehören.

Es lohnt sich danach, die Homepage der IOB von Fall zu Fall anzuklicken.

2. Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Am 2 9. 0 1. 2 0 0 4 werden in Straßburg die beiden von dem zuständigen Senat ausgewählten Beschwerden gegen das EALG verhandelt. Es handelt sich um die Beschwerde der AfA sowie die von RA Gertner aus Koblenz. Die Beschwerde der IOB ist leider nicht dabei.

Die Verhandlung wird einen Vormittag in Anspruch nehmen. Sie wird ähnlich gegliedert sein wie die Verhandlung am 11.04.2000 vor dem Bundesverfassungsgericht.

Am 29.01.2004 geht es um die Vereinbarkeit des EALG mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das BVerfG hat zwar in seiner Entscheidung vom 22.11.2000 die Vereinbarkeit des EALG mit dem Grundgesetz bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann jedoch zu dem Ergebnis kommen, daß das EALG mit den ähnlichen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar ist.

Entscheidet der EGMRK entsprechend, muß der Bundesgesetzgeber das EALG nachbessern. Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören auch Entscheidungen des EGMRK.

Der Vorstand der IOB wird der Verhandlung in Straßburg am 29.01.2004 beiwohnen. Er wird im Anschluß an die Verhandlung sofort im Internet berichten.

Was die Menschenrechtsbeschwerde der Bodenreform-Eigentümer anbetrifft, die Frau Dr. Grün vertritt - hier war Verhandlung am 18.09.2003 -, liegt noch keine Entscheidung vor. Sobald entschieden ist, wird die IOB im Internet berichten.

Ich hatte in den letzten Rundschreiben zu dem Antrag geraten, wegen der Höhe der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen nach der derzeitigen Fassung des EALG anhängige Verfahren mit Rücksicht auf die in Straßburg zu treffende Entscheidung auszusetzen. Zwischenzeitlich hat das VG Dresden in der Sache 7 K 3106/03 einem entsprechenden Antrag stattgegeben,

- Anlage 1 -

nachdem auch das Sächsische LARoV mit einem Schreiben vom 13.11.2003

- Anlage 2 -

mit einer Aussetzung einverstanden war. Wenn Sie Schwierigkeiten mit einem Aussetzungsantrag in Ihrer eigenen Sache haben, verweisen Sie bitte auf dieses Verfahren.

3. Verkauf von Entschädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüchen
Der Ausgang der Menschenrechtsbeschwerden in Straßburg könnte die Frage neu aufrollen, ob Entschädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüche verkauft werden sollen.

Der Vorstand der IOB hatte bisher von einem Verkauf aus folgenden Gründen abgeraten:

a) In der Hand eines gewerblichen Aufkäufers sind Entschädigungs-/ Ausgleichsleistungsansprüche qualitativ etwas anderes als in der Hand des an sich restitutionsberechtigten früheren Eigentümers. Während der Anspruch in der Hand des Letzteren ein letztlich auch moralischer Anspruch auf Wiedergutmachung ist, ist er in der Hand eines gewerblichen Aufkäufers ein nackter Geldanspruch, von dem kein politischer Druck auf eine Verbesserung des EALG ausgehen kann.

b) Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Aufkäufers.

Von diesen beiden Gesichtspunkten haben sich die Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Aufkäufers, jedenfalls was die schon mehrfach erwähnte Status Vermögensverwaltung GmbH aus Hamburg betrifft, inzwischen erledigt. Die Status GmbH ist im laufenden Jahr von der HypoVereinsbank aufgekauft worden, die als deutsche Großbank über jeden Zweifel erhaben sein sollte.

Das weitere Bedenken wegen der politischen Dimension der Entschädigungs-/ Ausgleichsleistungsansprüche würde sich erledigen, sollte der EGMRK die Beschwerden zurückweisen. Denn die Beschwerden sind die letzte Chance, im politischen und rechtlichen Raum eine grundsätzliche Verbesserung für die Alteigentümer zu erreichen. Wenn wir hier unterliegen, wird auch die moralische Dimension der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche nicht mehr weiterhelfen. Sämtliche Politiker, auch die uns wohlgesonnenen stellen nämlich immer wieder heraus, daß sie nur etwas zur Verbesserung unserer Situation tun könnten, wenn ein Anstoß “von außen” käme. Bei einer negativen Entscheidung in Straßburg sehe ich keine Instanz mehr, von der ein Anstoß zu einer grundlegenden Verbesserung kommen könnte.

4. Bearbeitungsstand nach dem EALG
Für eine Veräußerung von Entschädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüchen könnte, sollte der EGMRK für uns negativ entscheiden, im Einzelfall sprechen, daß eine Beschleunigung der Abarbeitung der Verfahren nicht in Sicht ist. Auch nach der neuesten Quartalsstatistik (für das 3. Quartal 2003) des BARoV vom 28.11.2003 ist leider zu besorgen, daß sich die Erledigung der Entschädigungs-/ Ausgleichsleistungsanträge noch erheblich in die Länge ziehen wird. Die Abarbeitung wird zwar nicht über das Jahr 2100 hinaus dauern, wie der SPIEGEL in dem im letzten Rundschreiben mitgesandten Artikel unkt, wohl aber bis weit in die 20er Jahre dieses Jahrhunderts. Dazu vgl. den als

- Anlage 3 -

beigefügten Artikel aus der Sächsischen Zeitung vom 04.10.2003.

5. Entschädigungsrechtsänderungsgesetz (EntschRÄndG)
Das EntschRÄndG ist, wie im Rundschreiben vom 10.09.2003 beschrieben, zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es ist allerdings noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und noch nicht inkraftgetreten. Sobald inkraftgetreten, wird zu prüfen sein, ob namentlich gegen die Herabsetzung des Zinssatzes von 6 % auf 4 % eine Verfassungsbeschwerde oder eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof Erfolg verspricht.

Über die Verabschiedung des EntschRÄndG in Bundestag und Bundesrat berichtete die Presse. Einschlägige Artikel füge ich als

- Anlage 4 -

bei. Die Presseveröffentlichungen beruhen auf einer dpa-Mitteilung, die allerdings von falschen Voraussetzungen ausgeht. Infolge des EntschRÄndG wird die Auszahlung von Entschädigungen nicht beschleunigt. Über die unverschämte Absenkung der Verzinsung von 6 % auf 4 % wird in der Presse überhaupt nicht berichtet.

6. Doktorarbeit von Frau Constanze Paffrath
Mit Schreiben vom 23.07.2003

- Anlage 5 -

hatte mir Frau Paffrath mitgeteilt, daß ihre Doktorarbeit mit dem Titel “Der “Restitutionsausschluß” im Prozeß der Wiedervereinigung. Konflikt zwischen staatspolitischer Notwendigkeit und verfassungsrechtlicher Wertentscheidung?” angenommen und von ihrem Professor im Erstgutachten mit “summa cum laude” bewertet worden ist.

Maßgebendes Material für die Doktorarbeit hatte Frau Constanze Paffrath aus meinen Unterlagen erhalten. Ich hatte mit ihr und ihrem Mentor, Prof. Dr. Girndt, in meinem Büro mehrere Gespräche. Außerdem hatte ich mit Frau Paffrath eine Anzahl von Telefonaten. Die Doktorarbeit hatte sie mir vorgelegt, bevor sie bei der politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Duisburg-Essen eingereicht wurde. Ich beglückwünsche Frau Paffrath zu ihrem Erfolg.

Die Doktorarbeit soll veröffentlicht werden. Die Fertigstellung der Doktorarbeit war Anlaß für mehrere Presseveröffentlichungen, so insbesondere in der “Welt” vom 02.10.2003

- Anlage 6 -

und in der FAZ vom 28.09.2003.

- Anlage 7 -

Herr Dr. Madaus, der ebenfalls das Schreiben von Frau Paffrath vom 23.07.2003 erhalten hatte, betrachtet deren Arbeit und ihr Ergebnis als so richtungsweisend, daß er für den 01.12.2003 nach Berlin zu einer Besprechung einlud. An dieser Besprechung hat für die IOB Herr Dr. Märker teilgenommen und darüber den als

- Anlage 8 -

beigefügten Aktenvermerk verfaßt.

7. Buch von Dr. Madaus “Allianz des Schweigens”
Wie bereits berichtet, hatte ich das Buch von Dr. Madaus in der VIZ (Vermögens- und Investitionszeitschrift) besprochen; die Besprechung hatte ich meinem Rundschreiben vom 28.02.2003 (Anlage 8) beigefügt.

Die Besprechung hatte ich anschließend mit gleichlautenden Schreiben, vgl. das als

- Anlage 9 -

beigefügte Schreiben an die ASU übersandt an die Arbeitgeberverbände ASU, DIHT, BDA und BDI, ferner an die Mittelstandsvereinigung der CDU. Diese haben mir, wie aus

- Anlage 10 -

bis

- Anlage 13 -

ersichtlich, geantwortet. Die Antworten liegen auf derselben Linie, wie die Antworten, die Herr Dr. Madaus bei ähnlichen Aktionen erhalten und in seinem Buch veröffentlicht hat.

8. Rechtsentwicklung zum Vermögens- und Investitionsrecht
Hierzu übergebe ich einen Aufsatz von Messerschmidt aus NJW 2003, S. 2944 als

- Anlage 14 -

Die eine oder andere Information aus dem Aufsatz wird für Sie von Interesse sein.

9. Wolfgang Schäuble als Bundespräsident?
Mitte September d.J. wurde Herr Schäuble mehrfach als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten genannt. Auch der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Christian Wulff, soll sich nach Presseveröffentlichungen für Wolfgang Schäuble als Bundespräsident stark gemacht haben.

Dies hat unser Mitglied, Franz-F. Edeling, veranlaßt, bei Herrn Wulff zu protestieren, vgl. sein als

- Anlage 15 -

beigefügtes Schreiben vom 29.09.2003. Auch ich habe bei Herrn Wulff protestiert, vgl. mein Schreiben vom gleichen Tage

- Anlage 16 -

.
Leider habe ich von Herrn Wulff bisher keine Antwort erhalten. Zu Herrn Schäuble erschien auch der als

- Anlage 17 -

beigefügte Leserbrief in der FAZ vom 23.10.2003 des Prof. Dr. Wickert aus Marburg mit dem Titel “Rechtsbeugung”.

Für das bevorstehende Weihnachtsfest und das Jahr 2004 wünsche ich Ihnen gute Gesundheit und uns allen Erfolg!

Ihr

Dr. Rosenberger
Vorsitzender

 
© 2003 by M. Sauerbrey