Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
turnusmäßig berichte
ich wie folgt:
1.Internet
Die IOB ist mittlerweile im Internet. Die Homepage
ist zu erreichen unter www.i-o-b.de.
Die IOB veröffentlicht neben
einer Darstellung des Vereins, der Satzung, der Verbindung
zu anderen Verbänden und den letzten Rundschreiben
(allerdings ohne Anlagen) aktuelle Nachrichten. Dazu
können auch kurzfristige Hinweise auf Veranstaltungen,
Fernsehsendungen o.ä. gehören.
Es lohnt sich danach, die Homepage
der IOB von Fall zu Fall anzuklicken.
2. Beschwerden zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
Am 2 9. 0 1. 2 0 0 4 werden in Straßburg die
beiden von dem zuständigen Senat ausgewählten
Beschwerden gegen das EALG verhandelt. Es handelt
sich um die Beschwerde der AfA sowie die von RA Gertner
aus Koblenz. Die Beschwerde der IOB ist leider nicht
dabei.
Die Verhandlung wird einen Vormittag
in Anspruch nehmen. Sie wird ähnlich gegliedert
sein wie die Verhandlung am 11.04.2000 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Am 29.01.2004 geht es um die
Vereinbarkeit des EALG mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Das BVerfG hat zwar in seiner Entscheidung vom 22.11.2000
die Vereinbarkeit des EALG mit dem Grundgesetz bestätigt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
kann jedoch zu dem Ergebnis kommen, daß das
EALG mit den ähnlichen Bestimmungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention nicht vereinbar ist.
Entscheidet der EGMRK entsprechend,
muß der Bundesgesetzgeber das EALG nachbessern.
Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts
Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen
vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar
für die Bewohner des Bundesgebietes. Zu den allgemeinen
Regeln des Völkerrechts gehören auch Entscheidungen
des EGMRK.
Der Vorstand der IOB wird der
Verhandlung in Straßburg am 29.01.2004 beiwohnen.
Er wird im Anschluß an die Verhandlung sofort
im Internet berichten.
Was die Menschenrechtsbeschwerde
der Bodenreform-Eigentümer anbetrifft, die Frau
Dr. Grün vertritt - hier war Verhandlung am 18.09.2003
-, liegt noch keine Entscheidung vor. Sobald entschieden
ist, wird die IOB im Internet berichten.
Ich hatte in den letzten Rundschreiben
zu dem Antrag geraten, wegen der Höhe der Entschädigungs-
und Ausgleichsleistungen nach der derzeitigen Fassung
des EALG anhängige Verfahren mit Rücksicht
auf die in Straßburg zu treffende Entscheidung
auszusetzen. Zwischenzeitlich hat das VG Dresden in
der Sache 7 K 3106/03 einem entsprechenden Antrag
stattgegeben,
- Anlage 1 -
nachdem auch das Sächsische LARoV mit einem Schreiben
vom 13.11.2003
- Anlage 2 -
mit einer Aussetzung einverstanden war. Wenn Sie Schwierigkeiten
mit einem Aussetzungsantrag in Ihrer eigenen Sache
haben, verweisen Sie bitte auf dieses Verfahren.
3. Verkauf von Entschädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüchen
Der Ausgang der Menschenrechtsbeschwerden in Straßburg
könnte die Frage neu aufrollen, ob Entschädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüche
verkauft werden sollen.
Der Vorstand der IOB hatte bisher
von einem Verkauf aus folgenden Gründen abgeraten:
a) In der Hand eines gewerblichen
Aufkäufers sind Entschädigungs-/ Ausgleichsleistungsansprüche
qualitativ etwas anderes als in der Hand des an sich
restitutionsberechtigten früheren Eigentümers.
Während der Anspruch in der Hand des Letzteren
ein letztlich auch moralischer Anspruch auf Wiedergutmachung
ist, ist er in der Hand eines gewerblichen Aufkäufers
ein nackter Geldanspruch, von dem kein politischer
Druck auf eine Verbesserung des EALG ausgehen kann.
b) Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des
Aufkäufers.
Von diesen beiden Gesichtspunkten
haben sich die Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit
des Aufkäufers, jedenfalls was die schon mehrfach
erwähnte Status Vermögensverwaltung GmbH
aus Hamburg betrifft, inzwischen erledigt. Die Status
GmbH ist im laufenden Jahr von der HypoVereinsbank
aufgekauft worden, die als deutsche Großbank
über jeden Zweifel erhaben sein sollte.
Das weitere Bedenken wegen der
politischen Dimension der Entschädigungs-/ Ausgleichsleistungsansprüche
würde sich erledigen, sollte der EGMRK die Beschwerden
zurückweisen. Denn die Beschwerden sind die letzte
Chance, im politischen und rechtlichen Raum eine grundsätzliche
Verbesserung für die Alteigentümer zu erreichen.
Wenn wir hier unterliegen, wird auch die moralische
Dimension der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche
nicht mehr weiterhelfen. Sämtliche Politiker,
auch die uns wohlgesonnenen stellen nämlich immer
wieder heraus, daß sie nur etwas zur Verbesserung
unserer Situation tun könnten, wenn ein Anstoß
“von außen” käme. Bei einer
negativen Entscheidung in Straßburg sehe ich
keine Instanz mehr, von der ein Anstoß zu einer
grundlegenden Verbesserung kommen könnte.
4. Bearbeitungsstand
nach dem EALG
Für eine Veräußerung von Entschädigungs-/Ausgleichsleistungsansprüchen
könnte, sollte der EGMRK für uns negativ
entscheiden, im Einzelfall sprechen, daß eine
Beschleunigung der Abarbeitung der Verfahren nicht
in Sicht ist. Auch nach der neuesten Quartalsstatistik
(für das 3. Quartal 2003) des BARoV vom 28.11.2003
ist leider zu besorgen, daß sich die Erledigung
der Entschädigungs-/ Ausgleichsleistungsanträge
noch erheblich in die Länge ziehen wird. Die
Abarbeitung wird zwar nicht über das Jahr 2100
hinaus dauern, wie der SPIEGEL in dem im letzten Rundschreiben
mitgesandten Artikel unkt, wohl aber bis weit in die
20er Jahre dieses Jahrhunderts. Dazu vgl. den als
- Anlage 3 -
beigefügten Artikel aus der Sächsischen
Zeitung vom 04.10.2003.
5. Entschädigungsrechtsänderungsgesetz
(EntschRÄndG)
Das EntschRÄndG ist, wie im Rundschreiben vom
10.09.2003 beschrieben, zwischenzeitlich von Bundestag
und Bundesrat verabschiedet. Es ist allerdings noch
nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und
noch nicht inkraftgetreten. Sobald inkraftgetreten,
wird zu prüfen sein, ob namentlich gegen die
Herabsetzung des Zinssatzes von 6 % auf 4 % eine Verfassungsbeschwerde
oder eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof
Erfolg verspricht.
Über die Verabschiedung
des EntschRÄndG in Bundestag und Bundesrat berichtete
die Presse. Einschlägige Artikel füge ich
als
- Anlage 4 -
bei. Die Presseveröffentlichungen
beruhen auf einer dpa-Mitteilung, die allerdings von
falschen Voraussetzungen ausgeht. Infolge des EntschRÄndG
wird die Auszahlung von Entschädigungen nicht
beschleunigt. Über die unverschämte Absenkung
der Verzinsung von 6 % auf 4 % wird in der Presse
überhaupt nicht berichtet.
6. Doktorarbeit von Frau
Constanze Paffrath
Mit Schreiben vom 23.07.2003 - Anlage 5 -
hatte mir Frau Paffrath mitgeteilt, daß ihre
Doktorarbeit mit dem Titel “Der “Restitutionsausschluß”
im Prozeß der Wiedervereinigung. Konflikt zwischen
staatspolitischer Notwendigkeit und verfassungsrechtlicher
Wertentscheidung?” angenommen und von ihrem
Professor im Erstgutachten mit “summa cum laude”
bewertet worden ist.
Maßgebendes Material für
die Doktorarbeit hatte Frau Constanze Paffrath aus
meinen Unterlagen erhalten. Ich hatte mit ihr und
ihrem Mentor, Prof. Dr. Girndt, in meinem Büro
mehrere Gespräche. Außerdem hatte ich mit
Frau Paffrath eine Anzahl von Telefonaten. Die Doktorarbeit
hatte sie mir vorgelegt, bevor sie bei der politikwissenschaftlichen
Fakultät der Universität Duisburg-Essen
eingereicht wurde. Ich beglückwünsche Frau
Paffrath zu ihrem Erfolg.
Die Doktorarbeit soll veröffentlicht
werden. Die Fertigstellung der Doktorarbeit war Anlaß
für mehrere Presseveröffentlichungen, so insbesondere
in der “Welt” vom 02.10.2003
- Anlage 6 -
und in der FAZ vom 28.09.2003.
- Anlage 7 -
Herr Dr. Madaus, der ebenfalls
das Schreiben von Frau Paffrath vom 23.07.2003 erhalten
hatte, betrachtet deren Arbeit und ihr Ergebnis als
so richtungsweisend, daß er für den 01.12.2003
nach Berlin zu einer Besprechung einlud. An dieser
Besprechung hat für die IOB Herr Dr. Märker
teilgenommen und darüber den als
- Anlage 8 -
beigefügten Aktenvermerk verfaßt.
7. Buch von Dr. Madaus
“Allianz des Schweigens”
Wie bereits berichtet, hatte ich das Buch von Dr.
Madaus in der VIZ (Vermögens- und Investitionszeitschrift)
besprochen; die Besprechung hatte ich meinem Rundschreiben
vom 28.02.2003 (Anlage 8) beigefügt.
Die Besprechung hatte ich anschließend
mit gleichlautenden Schreiben, vgl. das als
- Anlage 9 -
beigefügte Schreiben an die
ASU übersandt an die Arbeitgeberverbände
ASU, DIHT, BDA und BDI, ferner an die Mittelstandsvereinigung
der CDU. Diese haben mir, wie aus
- Anlage 10 -
bis
- Anlage 13 -
ersichtlich, geantwortet. Die
Antworten liegen auf derselben Linie, wie die Antworten,
die Herr Dr. Madaus bei ähnlichen Aktionen erhalten
und in seinem Buch veröffentlicht hat.
8. Rechtsentwicklung
zum Vermögens- und Investitionsrecht
Hierzu übergebe ich einen Aufsatz von Messerschmidt
aus NJW 2003, S. 2944 als - Anlage 14 -
Die eine oder andere Information aus dem Aufsatz wird
für Sie von Interesse sein.
9. Wolfgang Schäuble
als Bundespräsident?
Mitte September d.J. wurde Herr Schäuble mehrfach
als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten
genannt. Auch der Ministerpräsident des Landes
Niedersachsen, Christian Wulff, soll sich nach Presseveröffentlichungen
für Wolfgang Schäuble als Bundespräsident
stark gemacht haben.
Dies hat unser Mitglied, Franz-F.
Edeling, veranlaßt, bei Herrn Wulff zu protestieren,
vgl. sein als - Anlage 15 -
beigefügtes Schreiben vom 29.09.2003. Auch ich
habe bei Herrn Wulff protestiert, vgl. mein Schreiben
vom gleichen Tage
- Anlage 16 -
.
Leider habe ich von Herrn Wulff
bisher keine Antwort erhalten. Zu Herrn Schäuble
erschien auch der als - Anlage 17 -
beigefügte Leserbrief in der FAZ vom 23.10.2003
des Prof. Dr. Wickert aus Marburg mit dem Titel “Rechtsbeugung”.
Für das bevorstehende Weihnachtsfest
und das Jahr 2004 wünsche ich Ihnen gute Gesundheit
und uns allen Erfolg!
Ihr
Dr. Rosenberger
Vorsitzender