IOB
   Interessengemeinschaft der in der Zone enteigneten Betriebe e.V.

 
 

Rundschreiben vom 13. Juni 2006

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

turnusmäßig berichte ich wie folgt:

1 Jahresversammlung am 19. Mai 2006

Anwesend waren ca. 35 Mitglieder.

Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

TOP 2
Eine Kurzfassung des Vortrags von RA Dr. Wasmuth, der gut 1 ½ Stunden dauerte, ist als

- Anlage 1 -

beigefügt.

TOP 3
Mein Bericht ist als

- Anlage 2 -

beigefügt.

TOP 6
Die IOB hat sich verpflichtet, die Druckkosten für das Buch zu übernehmen. Sie betragen EUR 4.500,00 zuzüglich Mehrwertsteuer = EUR 5.220,00.

Hinzu kommen die Kosten für die Abnahme von 400 Exemplaren für die Mitglieder der IOB. Auf den Preis von EUR 15,80 hat der Verlag einen Mengenrabatt von 15 % gewährt, so daß sich statt EUR 6.380,00 ein zusätzlicher Betrag von EUR 5.372,00 ergibt. Für das Buch und die 400 abgenommenen Exemplare sind danach insgesamt EUR 10.592,00 aufzuwenden. Dieser Aufwand wurde einstimmig genehmigt.

TOP 7
Der Finanzbericht ist als

- Anlage 3 -

beigefügt.

TOP 8
Der Kassenprüfer, Herr Wilms, hatte keine Beanstandungen.

TOP 9
Der Vorstand wurde bei Enthaltung der Betroffenen entlastet.

2 Buch: “Unwürdigkeit im Recht der offenen Vermögensfragen”

Der Verlag hat das Buch beworben mit der als

- Anlage 4 -

beigefügten Seite in einem Flyer, in zwei Ausgaben der NJW (der wichtigsten juristischen Fachzeitschrift) sowie in ein bis zwei weiteren Fachzeitschriften. Interesse an dem Buch ist vorhanden. Mich selbst hatte das Verwaltungsgericht Dresden um ein Freiexemplar gebeten, das ich dort hingeschickt habe. Da das VG Dresden wohl dasjenige VG ist, das am meisten mit den Problemen um die Unwürdigkeitsklausel befaßt ist, gehe ich davon aus, daß dieses Exemplar nicht ausreichen und das VG weitere Exemplare bestellen wird.

Auch sonst ist das Echo positiv. Eine erste Besprechung des Buches von Kimme aus der ZOV 2006, S. 113 ist als

- Anlage 5 -

beigefügt. Weitere Besprechungen sind von Herrn Dr. Wassermann und Herrn Dr. Krause vorbereitet; mit deren Veröffentlichung ist in Kürze zu rechnen.

Eine Änderung der Würdigkeitsprüfung wird allerdings erst erfolgen, wenn eine letztinstanzliche Entscheidung des BVerwG vorliegt. In einem der Pilotprozesse, wenn nicht in dem Pilotprozeß, in dem es um die Beschäftigung von Kriegsgefangenen in der Rüstungsindustrie und von Zwangsarbeitern geht, vertrete ich selbst. Das BVerwG hat dort die Revision zugelassen. Es ist aber noch nicht terminiert. Die Verwaltungsgerichte setzen gegenwärtig Verfahren, in denen es um die Unwürdigkeit geht, aus und warten die Entscheidung des BVerwG ab.

3 strafrechtliche Rehabilitierung
Ich verweise zunächst auf die Kurzfassung des Vortrages von Dr. Wasmuth auf der Jahresversammlung (Anlage 1). Herr Dr. Wasmuth sucht noch für Landgerichte außerhalb Sachsens und Berlins geeignete Fälle. Sollten Sie aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen oder Sachsen-Anhalt stammen, prüfen Sie bitte, ob Sie einen geeigneten Fall haben und setzen Sie sich ggf. mit Dr. Wasmuth in Verbindung (Anschrift s. Rundschreiben vom 16.12.2005, Ziff. 2).

Wir sind auf der Jahresversammlung so verblieben, daß die Pilotprozesse von Dr. Wasmuth, abgewartet werden sollen. Auf der nächsten Jahresversammlung soll dann entschieden werden, inwieweit im übrigen Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung zu empfehlen sind. Solange bleibt Zeit, weil die Frist für die Beantragung der strafrechtlichen Rehabilitierung erst zum 31. Dezember 2007 ausläuft.

4 Buchempfehlungen
a) “Die Rückkehr der Familien” ISBN 3-86108-793-6, Edition Temmen, Bremen, 2. Aufl. 2002. Bildband mit Fotos von Bernd Lasdin, einem Vorwort von Katrin Volkmann und einer Einleitung von Burkhard Hill.

Das Buch stellt eine Reihe von meist agrar-enteigneten Familien vor, die ihr Eigentum zurückgekauft haben. Neben den Familien selbst ist das (zurück-) erworbene Eigentum, häufig alte Gutshäuser, abgebildet. Ein kurzes hand­schriftliches Statement eines Familienmitgliedes schließt die Vorstellung ab.

Neben dem Bedauern, bisweilen auch der Wut darüber, gezwungen worden zu sein, das eigene Eigentum zurückzukaufen, enthalten die Statements der zurückgekehrten Eigentümer auch viel Positives. Bezeichnend Mechthild von Levetzow: “Die vergangene Zeit sollte nicht immer miesgemacht werden. In 775 Jahren Familiengeschichte in Lelkendorf sind 45 Jahre Sozialismus nur eine kurze Episode. Wir sind froh, daß das Haus in der DDR-Zeit überhaupt genutzt wurde. Die Begegnung mit den Menschen, die hier zwischenzeitlich wohnten, ist hautnahe Geschichte, mit der behutsam umgegangen werden muß. Wir freuen uns, daß wir nach 45 Jahren Sozialismus von der Dorfgemeinschaft wieder aufgenommen wurden. Der Aufbau des Hauses ist mühsam. [Aber nur was sich ändert bleibt.]”

b) Leonie Ossowski: “Der einarmige Engel”, bei Piper, München/Zürich, ISBN 3-492-04629-0.

Es handelt sich um einen flott lesbaren Wende-Roman. Eingebaut sind der Einigungsvertrag mit dem Restitutionsausschluß und die Verfassungsbeschwerde gegen den Einigungsvertrag. Der Roman erzählt die Geschichte zweier Brüder, die bzw. deren Familie im Zuge der “Bodenreform” von Haus und Hof vertrieben wurden und die nach der Wende versuchen, ihren alten Besitz zurückzuerwerben. Sehr einfühlsam geschrieben. Der konzeptionelle Kunstgriff mit den (Zwillings-)Brüdern ermöglicht die Darstellung, wie unterschiedlich das Unrecht des Restitutionsausschlusses von den Betroffenen verarbeitet wurde: Während der robustere der beiden Brüder das frühere Eigentum zurückkauft und saniert, zerbricht der andere an dem erlittenen Unrecht.

Für heute darf ich schließen und Ihnen eine schöne Sommerzeit wünschen, die hoffentlich nicht nur aus Fußball besteht.


Ihr

Dr. Rosenberger
Vorsitzender

 
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