Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
turnusmäßig
berichte ich wie folgt:
1
Jahresversammlung am 19. Mai 2006
Anwesend waren ca. 35 Mitglieder.
Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
TOP 2
Eine Kurzfassung des Vortrags von RA Dr. Wasmuth,
der gut 1 ½ Stunden dauerte, ist als
- Anlage 1 -
beigefügt.
TOP 3
Mein Bericht ist als
- Anlage 2 -
beigefügt.
TOP
6
Die IOB hat sich verpflichtet, die Druckkosten für
das Buch zu übernehmen. Sie betragen EUR 4.500,00
zuzüglich Mehrwertsteuer = EUR 5.220,00.
Hinzu
kommen die Kosten für die Abnahme von 400 Exemplaren
für die Mitglieder der IOB. Auf den Preis von
EUR 15,80 hat der Verlag einen Mengenrabatt von 15
% gewährt, so daß sich statt EUR 6.380,00
ein zusätzlicher Betrag von EUR 5.372,00 ergibt.
Für das Buch und die 400 abgenommenen Exemplare
sind danach insgesamt EUR 10.592,00 aufzuwenden. Dieser
Aufwand wurde einstimmig genehmigt.
TOP
7
Der Finanzbericht ist als
-
Anlage 3 -
beigefügt.
TOP
8
Der Kassenprüfer, Herr Wilms, hatte keine Beanstandungen.
TOP
9
Der Vorstand wurde bei Enthaltung der Betroffenen
entlastet.
2
Buch: “Unwürdigkeit im Recht der offenen
Vermögensfragen”
Der Verlag hat das Buch beworben mit der als
-
Anlage 4 -
beigefügten
Seite in einem Flyer, in zwei Ausgaben der NJW (der
wichtigsten juristischen Fachzeitschrift) sowie in
ein bis zwei weiteren Fachzeitschriften. Interesse
an dem Buch ist vorhanden. Mich selbst hatte das Verwaltungsgericht
Dresden um ein Freiexemplar gebeten, das ich dort
hingeschickt habe. Da das VG Dresden wohl dasjenige
VG ist, das am meisten mit den Problemen um die Unwürdigkeitsklausel
befaßt ist, gehe ich davon aus, daß dieses
Exemplar nicht ausreichen und das VG weitere Exemplare
bestellen wird.
Auch
sonst ist das Echo positiv. Eine erste Besprechung
des Buches von Kimme aus der ZOV 2006, S. 113 ist
als
-
Anlage 5 -
beigefügt.
Weitere Besprechungen sind von Herrn Dr. Wassermann
und Herrn Dr. Krause vorbereitet; mit deren Veröffentlichung
ist in Kürze zu rechnen.
Eine
Änderung der Würdigkeitsprüfung wird
allerdings erst erfolgen, wenn eine letztinstanzliche
Entscheidung des BVerwG vorliegt. In einem der Pilotprozesse,
wenn nicht in dem Pilotprozeß, in dem es um
die Beschäftigung von Kriegsgefangenen in der
Rüstungsindustrie und von Zwangsarbeitern geht,
vertrete ich selbst. Das BVerwG hat dort die Revision
zugelassen. Es ist aber noch nicht terminiert. Die
Verwaltungsgerichte setzen gegenwärtig Verfahren,
in denen es um die Unwürdigkeit geht, aus und
warten die Entscheidung des BVerwG ab.
3
strafrechtliche Rehabilitierung
Ich verweise zunächst auf die Kurzfassung des
Vortrages von Dr. Wasmuth auf der Jahresversammlung
(Anlage 1). Herr Dr. Wasmuth sucht noch für Landgerichte
außerhalb Sachsens und Berlins geeignete Fälle.
Sollten Sie aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Thüringen oder Sachsen-Anhalt stammen, prüfen
Sie bitte, ob Sie einen geeigneten Fall haben und
setzen Sie sich ggf. mit Dr. Wasmuth in Verbindung
(Anschrift s. Rundschreiben vom 16.12.2005, Ziff.
2).
Wir
sind auf der Jahresversammlung so verblieben, daß
die Pilotprozesse von Dr. Wasmuth, abgewartet werden
sollen. Auf der nächsten Jahresversammlung soll
dann entschieden werden, inwieweit im übrigen
Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung zu
empfehlen sind. Solange bleibt Zeit, weil die Frist
für die Beantragung der strafrechtlichen Rehabilitierung
erst zum 31. Dezember 2007 ausläuft.
4
Buchempfehlungen
a) “Die Rückkehr der Familien” ISBN
3-86108-793-6, Edition Temmen, Bremen, 2. Aufl. 2002.
Bildband mit Fotos von Bernd Lasdin, einem Vorwort
von Katrin Volkmann und einer Einleitung von Burkhard
Hill.
Das
Buch stellt eine Reihe von meist agrar-enteigneten
Familien vor, die ihr Eigentum zurückgekauft
haben. Neben den Familien selbst ist das (zurück-)
erworbene Eigentum, häufig alte Gutshäuser,
abgebildet. Ein kurzes handschriftliches Statement
eines Familienmitgliedes schließt die Vorstellung
ab.
Neben
dem Bedauern, bisweilen auch der Wut darüber,
gezwungen worden zu sein, das eigene Eigentum zurückzukaufen,
enthalten die Statements der zurückgekehrten
Eigentümer auch viel Positives. Bezeichnend Mechthild
von Levetzow: “Die vergangene Zeit sollte nicht
immer miesgemacht werden. In 775 Jahren Familiengeschichte
in Lelkendorf sind 45 Jahre Sozialismus nur eine kurze
Episode. Wir sind froh, daß das Haus in der
DDR-Zeit überhaupt genutzt wurde. Die Begegnung
mit den Menschen, die hier zwischenzeitlich wohnten,
ist hautnahe Geschichte, mit der behutsam umgegangen
werden muß. Wir freuen uns, daß wir nach
45 Jahren Sozialismus von der Dorfgemeinschaft wieder
aufgenommen wurden. Der Aufbau des Hauses ist mühsam.
[Aber nur was sich ändert bleibt.]”
b)
Leonie Ossowski: “Der einarmige Engel”,
bei Piper, München/Zürich, ISBN 3-492-04629-0.
Es
handelt sich um einen flott lesbaren Wende-Roman.
Eingebaut sind der Einigungsvertrag mit dem Restitutionsausschluß
und die Verfassungsbeschwerde gegen den Einigungsvertrag.
Der Roman erzählt die Geschichte zweier Brüder,
die bzw. deren Familie im Zuge der “Bodenreform”
von Haus und Hof vertrieben wurden und die nach der
Wende versuchen, ihren alten Besitz zurückzuerwerben.
Sehr einfühlsam geschrieben. Der konzeptionelle
Kunstgriff mit den (Zwillings-)Brüdern ermöglicht
die Darstellung, wie unterschiedlich das Unrecht des
Restitutionsausschlusses von den Betroffenen verarbeitet
wurde: Während der robustere der beiden Brüder
das frühere Eigentum zurückkauft und saniert,
zerbricht der andere an dem erlittenen Unrecht.
Für
heute darf ich schließen und Ihnen eine schöne
Sommerzeit wünschen, die hoffentlich nicht nur
aus Fußball besteht.
Ihr
Dr.
Rosenberger
Vorsitzender