hiermit
lade ich zur ordentlichen
Jahresversammlung ein auf
Freitag, den 8.
April 2010, 11:00 Uhr, Stadthalle Bonn-Bad Godesberg
Koblenzer Straße
80, 53177 Bonn
Die
Anfahrtsskizze ist wie in den Vorjahren auf der Rückseite dieses
Einladungsschreibens abgedruckt.
Vorgesehen
ist folgende Tagesordnung:
1. Eröffnung
und Begrüßung
2. Bericht
des Vorsitzenden
3. ergänzende
Berichte der übrigen Vorstandsmitglieder
4. Bericht
des Geschäftsführers
5. Bericht
des Kassenprüfers
6. Entlastung
des Vorstandes
7.
Vortrag Dr. Hermann-Joseph Rodenbach, Ministerialrat im BMF: Aktuelle
Probleme der Wiedergutmachung (Restitution, Entschädigung, Ausgleichsleistungen,
begünstigter Flächenerwerb)
8.
Diskussion
9. Verschiedenes
Zur Tageordnung:
zu TOP 4:
Als
- Anlagen 1 und 2 –
sind der
Kassenbericht von Herrn Keverpütz
für das Jahr 2010 und die Haushaltsplanung für das Jahr 2011 beigefügt.
zu TOP 7:
Dem
Vorstand ist es gelungen, für die Jahresversammlung mit Herrn Dr. Rodenbach
einen der herausragenden Kenner des EALG für ein (ca. 1-stündiges)
Referat zu gewinnen. Über die
Person von Herrn Dr. Rodenbach hatte ich Ihnen mehrfach berichtet,
besonders in den beiden Rundschreiben vom 23.6. und 10.9.2008. Herr Dr.
Rodenbach führte lange Zeit die Dienstaufsicht des Bundesfinanzministeriums über das BADV und nahm in dieser
Eigenschaft an allen Beiratssitzungen beim BADV teil. Im Jahre 2008 wurde
Herr Dr. Rodenbach in eine andere Abteilung des BMF versetzt. Herr Dr.
Märker und ich vermissen ihn und seine Informationen seither bei den
jährlichen Beiratssitzungen in Berlin.
Obwohl
sich sein Tätigkeitsgebiet innerhalb des BMF geändert hat, ist Herr Dr.
Rodenbach mit der Wiedergutmachungsmaterie eng verbunden geblieben. Das äußert
sich u.a. darin, daß er maßgebend an der einzigen verbliebenen Fachzeitschrift,
der „Zeitschrift für offene Vermögensfragen“ (ZOV)
mitarbeitet und jüngst dem Autorenteam des führenden Kommentars, dem
Fieberg-Reichenbach beigetreten ist. Im Fieberg-Reichenbach kommentiert
er den § 4 VermG, der den
Restitionsausschluß für nach 1949 enteignetes Vermögen behandelt.
Herr
Dr. Rodenbach war schon mit der Einigungs- und von Anfang an mit der
Wiedergutmachungsgesetzgebung befaßt; ich kenne ihn seit 1992. Obwohl ich
viele seiner Ansichten nicht teile, schätze ich ihn als kenntnisreichen,
offenen und stets ansprechbaren Vertreter der Behörde, die weitestgehend
für die Abwicklung der
Wiedergutmachungsverfahren verantwortlich ist.
Von
seinem Vortrag verspreche ich mir eine ganze Reihe neuer Informationen.
Daneben dürfte die anschließende Diskussion von großem Interesse sein,
für die es lohnt, sich schon vorweg Fragen zu überlegen.
Turnusmäßig
berichte ich wie folgt:
1.
2. Flächenerwerbsänderungsgesetz
Eine
hervorragende Besprechung des Gesetzes, dessen Verabschiedung sich im
Endstadium befindet, gibt es von Herrn RA Dr. Wasmuth in der ZOV 2011,S 3
ff. Die Besprechung ist als
-
Anlage 3 –
beigefügt.
Sie macht eine eigene Kommentierung weitgehend entbehrlich, weil Herr Dr.
Wasmuth alle wesentlichen Gesichtspunkte anspricht. Besonders lesenswert
ist das Resümee S. 8/9, das ich Ihnen besonders gekennzeichnet habe. Es
zeigt, wie schwierig es ist, selbst im Minimalbereich gesetzliche
Verbesserungen zugunsten von Alteigentümern durchzusetzen und wie wenig
rechtsstaatlich insbesondere auch die SPD agiert, die selbst an der
Wiedervereinigung verdient hat und mit einer „Vorwegzahlung“ in
Höhe von 75 Mio DM im Jahre 1991
weitausmehr bekommen hat, als ihr im Hinblick auf die unter den
Nationalsozialisten und Kommunisten erlittenen Verluste zustand, und das
zu einer Zeit, als eine einschlägige Ermächtigungsnorm fehlte (Ich hatte
über diesen Skandal schon per Rundschreiben berichtet; er ist dokumentiert im
Schreiben der seinerzeitigen Schatzmeisterin der SPD Wettig-Danielmeier
an unser Mitglied Rainer Schmuhl vom 18.5.1993
- Anlage 4 -).
Diese Zahlung bei der parlamentarischen Diskussion
ins Spiel zu bringen, war den Regierungsparteien allerdings versagt und
wird ihnen auch bei künftigen Gesetzgebungsverfahren zugunsten von
Alteigentümern versagt sein, sollte es dazu noch einmal kommen. Denn der
Vorwurf des Mißbrauchs öffentlicher Gelder fällt auf die FDP und
namentlich die CDU zurück, die 1991 an der Regierung waren und die
Zahlung zu verantworten haben. Sehen Sie bitte klar: Die Zahlung an die
SPD unter der Verantwortung des seinerzeitigen Finanzministers Waigel war
ein Gegengeschäft für ungerechtfertigte Vorteile, die den damaligen
Regierungsparteien in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung
– ebenfalls unter Umständen, die den Vorwurf der Untreue
rechtfertigen – zugeflossen sind. Ich erinnere daran, daß die
Vorgänge um die Privatisierung der Leuna-Werke mit riesigen Subventionen
für den Käufer und bezeugten kick-backs, die wahrscheinlich in die
Taschen der Regierungsparteien flossen, niemals aufgeklärt wurden und daß
die SPD erstaunlich wenig Initiative bei der Aufklärung dieser Vorgänge
an den Tag legte.
Die
Wiedervereinigung war zuallererst ein Geschäft für die etablierten
Parteien, die damals in einträchtiger Komplizenschaft via parlamentarisch
unkontrollierter Treuhandanstalt zunächst einmal die eigenen Finanzen
sanierten. Diese Komplizenschaft macht es auch verständlich, daß Herrn
Wulf die Information über die Zuwendung von 75 Mio DM an die SPD im Jahre
1991 unberührt ließ, als ich ihn mit meinem Schreiben vom 3.12.1997
- Anlage 5 –
hierauf
hinwies. Auf dieses Schreiben habe ich von unserem damaligen politischen
Hoffnungsträger niemals eine Stellungnahme erhalten.
2.
Arbeit der IOB
Sie
werden sich vorstellen, daß es mich freut, wenn ich von Mitgliedern Danksagungen
für die Arbeit der IOB erhalte. Besonders die Rundschreiben erfreuen sich
großer Beliebtheit. Aus einem beispielhaften Dankesschreiben eines
Mitglieds darf ich mit dessen Einverständnis zitieren:
„Ohne juristische Hilfe, aber mit
Hilfe der vielen Rundschreiben
der IOB konnte ich € 87.000,00
Entschädigung und € 32.000,00
Zinsen gem. EALG erhalten. Aus der Verwertung von zurück-
übertragenen Grundstücken nach
DDR-Gründung wurden insge-
samt DM 812.000,00 realisiert.“
3.
Presseveröffentlichungen
a)
Ende des Jahres 2010 wurde offiziell das LAROV Mecklenburg-Vorpommern
geschlossen. Tatsächlich existiert es weiter; es sind auch noch nicht
alle Fälle abgeschlossen. Das LAROV ist allerdings umgezogen;
entsprechend der geminderten Bedeutung der noch zu bearbeitenden Fälle
befindet es sich nun in Schwerin an der Peripherie, genau gesagt: unter
der Adresse Wismarsche Straße 159-161, 19053 Schwerin.
Die
offizielle Schließung des LAROV in Schwerin wurde umrahmt von einer Feierstunde,
die Reinhard Müller zu dem als
- Anlage 6 –
beigefügten
Artikel in der FAZ vom 1.2.2011 inspirierte.
b)
Die Affäre Guttenberg animierte den Herausgeber der „Jungen
Freiheit“, Dieter Stein, zu
dem anliegenden Leitartikel in der JF vom 24.2.2011
- Anlage 7 –.
Besser
hätte ich das in einem Leserbrief nicht sagen können.
4.
Buchempfehlungen
Das
ehemalige Stasi-Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen ist heute –
natürlich von der Links-Partei entweder ignoriert oder verteufelt –
Museum und Gedenkstätte. Sein Leiter ist ein engagierter und guter Mann
namens Hubertus Knabe. Von ihm stammt das lesenswerte, in der 1. Auflage
2008 erschienene Buch: „Die
Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur“ (List
Taschenbuch, ISBN 978-3-548-60819-1, 3. Aufl. 2009).
5.
Verschiedenes
Dankbar
wäre ich Ihnen, wenn Sie mir, soweit vorhanden, Ihre e-mail-Adresse
mitteilen würden. Um Portokosten zu sparen, sollen die vierteljährlichen
Rundschreiben künftig so weit wie möglich per e-mail versandt werden.
Für
heute darf ich schließen. Ich hoffe, viele von Ihnen auf der diesjährigen
Jahresversammlung begrüßen zu können. Der Vortrag von Herrn Dr. Rodenbach
ist, davon gehe ich aus, für viele von Ihnen Anlaß, (wieder) einmal den
Weg nach Bad Godesberg zu suchen, so daß ich von einer guten Präsenz
ausgehen kann.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr.
Rosenberger
Vorsitzender