Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
turnusmäßig
berichte ich, bedingt durch einen Kurzurlaub etwas
verspätet, wie folgt:
1.Jahresversammlung
am 11. April 2008
Zu der Jahresversammlung übergebe ich Ihnen zunächst
zu TOP 2) eine Kurzfassung meines
Berichts als
-
Anlage 1 -.
Im
Bericht hatte ich Bezug genommen und teilweise zitiert
aus einem Kommentar des früheren stellvertretenden
Präsidenten des BADV, Dr. Alfred Jaekel zu den
Urteilen des BVerwG vom 28.02.2007, in denen das BVerwG
entschieden hatte, daß grundsätzlich die
Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen
in der Rüstungsindustrie für den Erhalt
von Ausgleichsleistungen nicht unwürdig macht.
Ferner wurde zitiert aus einem Kommentar der BADV-Mitarbeiterin
Gabriele Körner zu den Urteilen vom 28.02.2007.
Den vollständigen Kommentar von Dr. Jaekel und
den Kommentar von Frau Gabriele Körner füge
ich als
-
Anlage 2 -
und
-
Anlage 3 -
diesem Rundschreiben bei.
Ich
empfehle, beide Anlagen aufmerksam zu lesen. Ich wäre
dankbar, wenn der eine oder andere von Ihnen zu dem
ungeheuerlichen Machwerk von Herrn Dr. Jaekel einen
Leserbrief an den IFLA (Informationsdienst für
Lastenausgleich, BVFG und anderes Kriegsfolgenrecht,
Vermögensrückgabe und Entschädigung
nach dem Einigungsvertrag) schicken würde. Auch
wenn Herr Dr. Jaekel zwischenzeitlich, kurz nach seinem
Ausscheiden beim BADV, verstorben ist: Die Pietät
gegenüber einem Verstorbenen kann nicht so weit
gehen, daß man dem IFLA nicht einmal deutlich
sagt, daß der Aufsatz von Herrn Dr. Jaekel mit
neutraler und wissenschaftlicher Arbeit – den
man bisher beim IFLA gewohnt ist – nichts, aber
auch gar nichts zu tun hat und von einem geifernden
Ressentiment geprägt ist, das beim BADV nichts
zu suchen hat und selbst in den Hinterzimmern kommunistischer
Zirkel kaum akzeptiert würde.
Der
IFLA hat folgende Adresse:
Redaktion IFLA Informationsdienst für Lastenausgleich
…
c/o Behördenverlag Jüngling-gbb GmbH &
Co. KG
Einsteinstraße 12
85716 Unterschleißheim
E-Mail: service@juenglingverlag.de
Zu
TOP 8) der Tagesordnung: Der Vorstand wurde
in seiner bisherigen Zusammensetzung, nämlich:
Dr. Rosenberger Vorsitzender
Dr. Märker stellvertretender Vorsitzender
Frau Fischer Schriftführerin
in seinem Amt bestätigt und auf weitere drei
Jahre gewählt.
Zu
TOP 9): Herr Wilms als Kassenprüfer
wurde in seinem Amt bestätigt und auf weitere
drei Jahre gewählt.
2.strafrechtliche
Rehabilitierung
Nach einer Stelle in dem Buch von Meyer-Seitz „Die
Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone“,
S. 330 soll es insgesamt 337 strafrechtliche Verurteilungen
in der SBZ/DDR bis zum 30.09.1950 gegeben haben, bei
denen Vermögen eingezogen wurde. Der Vorstand
der IOB geht davon aus, daß die ganz überwiegende
Mehrheit dieser Urteile rehabilitierungsfähig
ist und demzufolge bei einer Rehabilitierung die eingezogenen
Vermögen nach § 2 StrRehaG zu restituieren
sind.
Auf der Jahresversammlung am 11.04.2008 erschien es
sinnvoll, sich darum zu bemühen, die Namen entsprechender
Verurteilter zu ermitteln. Herr Dr. Märker und
ich hatten uns bereit erklärt, anläßlich
der nächsten Sitzung des Beirates beim BADV,
dafür war der 19.06.2008 vorgesehen, das Bundesarchiv
in Berlin aufzusuchen. Es sollte versucht werden,
zu ermitteln, ob es Listen dieser 337 Enteigneten
gäbe, um sie bzw. deren Erben auf die Möglichkeit
einer strafrechtlichen Rehabilitierung aufmerksam
zu machen.
Herr
Dr. Märker und ich haben am 19.06.2008 das Bundesarchiv
aufgesucht, sind jedoch nicht fündig geworden.
Die Akten wiesen lediglich Statistiken, aber keine
Namen aus.
Es
kann danach nur versucht werden, die Namen der Enteignungsopfer
bei den Landesarchiven der neuen Bundesländer
zu ermitteln. Da solche Recherchen für den Vorstand
der IOB zu aufwendig wären, müßten
Initiativen dazu von denjenigen Mitgliedern der IOB
ausgehen, die aus der Vita ihrer Eltern Anhaltspunkte
dafür haben, daß eine strafrechtliche Verurteilung
mit Vermögenseinziehung in den Jahren 1947 bis
1950 stattgefunden hat.
3.Unwürdigkeitsklausel
des § 1 Abs. 4 AusglLeistG
a) Nach einer Entscheidung des 5. Senats des
BVerwG vom 14.01.2008, Az. 5 B 199.07 besteht eine
Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten
zugunsten des nationalsozialistischen Systems nur
für Personen, die mit der Leitung eines Gaues,
also einer nationalsozialistischen Verwaltungseinheit
etwa auf der Ebene einer heutigen Regierung, befaßt
waren. Das waren nur Gauleiter oder stellvertretende
Gauleiter. Alles was unterhalb dieser Ebene in die
nationalsozialistische Verwaltung eingegliedert
war, hat allein kraft seines Amtes dem nationalsozialistischen
System nicht i.S. des § 1 Abs. 4 AusglLeistG
e r h e b l i c h Vorschub geleistet. Infolgedessen
sind etwa Amtsleiter oder sonstige in der Gauverwaltung
tätige Personen in der Regel nicht „unwürdig“.
Die
Entscheidung des BVerwG vom 14.01.2008 ist, wie könnte
es anders sein, vom BADV (Gabriele Körner) sehr
bedauert worden.
b) Nach
einer anderen Entscheidung des 5. Senats soll es allerdings
für die „Unwürdigkeit“ ausreichen,
wenn Unternehmer Zwangsarbeiter zum Zwecke der Disziplinierung
der Gestapo oder der Polizei überantwortet haben.
Das BVerwG hat ohne Differenzierung Unwürdigkeit
angenommen, also auch dann, wenn der Fremdarbeiter
nur wenige Tage festgehalten und dann wieder entlassen
worden ist.
Mit
erscheint die Entscheidung für diese Fälle
nicht richtig.
4.
Dr. Rodenbach
Die Rechtsaufsicht über das BADV führt im
Bundesfinanzministerum der Ministerialrat
Dr. Hermann-Josef Rodenbach. Er ist außerdem
in die Gesetzgebung, was die Wiedergutmachung kommunistischen
Unrechts in der SBZ/ DDR anbetrifft, maßgebend
eingeschaltet. Wir kennen Herrn Dr. Rodenbach schon
seit dem Jahre 1990. Ich selbst habe ihn oftmals getroffen,
so namentlich bei den Sitzungen, auf denen über
die Gesetzgebung zum EALG unter Einschluß der
Verbände beraten wurde. Herr Dr. Rodenbach hat
regelmäßig an den Sitzungen des Beirates
beim BADV für das BMF teilgenommen. Ich habe
Herrn Dr. Rodenbach auch mehrfach wegen verschiedener
Fragen zum EALG telefonisch kontaktiert. Herr Dr.
Rodenbach war bisher d e r Ansprechpartner beim BMF,
wenn es um Fragen der Restitution und der Anwendung
des EALG, ferner um Änderungen des EALG ging.
In
mehreren Presseveröffentlichungen, die ich Ihnen
als
-
Anlage 4 -
beifüge,
ist Herr Dr. Rodenbach unter Bezugnahme auf eine Neuauflage
des Buches von Detlef Kühn: „Das gesamtdeutsche
Institut im Visier der Staatssicherheit“ aus
dem Jahre 2008 (Auszug als
-
Anlage 5 -
beigefügt)
und eine kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten
Waitz in den Verdacht geraten, vor der Wiedervereinigung
durch Stasi-Kontakte Landesverrat verübt zu haben.
Die
Veröffentlichungen haben in den Verbänden,
die mit der Wiedergutmachung kommunistischen Unrechts
in der SBZ/DDR zu tun haben, im BADV und sicher auch
im BMF für einen mittelgroßen Wirbel gesorgt.
Auf der Beiratssitzung beim BADV am 19.06.2008, an
der Herr Dr. Märker und ich teilgenommen haben,
war der Fall d a s Gesprächsthema abseits der
offiziellen Tagesordnung. Herr Dr. Rodenbach selbst
war nicht erschienen; an seiner Stelle nahm die Aufgaben
des BMF eine Referentin, Frau Dr. Klas, wahr, die
bisher unter ihm gearbeitet hatte.
Die
Einstellung des Vorstandes der IOB zum Fall Dr. Rodenbach
ist ambivalent. Sollten die Vorwürfe gegen Herrn
Dr. Rodenbach zutreffen, ist Herr Dr. Rodenbach sicherlich
eine Fehlbesetzung. Davon scheint auch das BMF gegenwärtig
auszugehen, indem es Herrn Dr. Rodenbach von der Tätigkeit
als rechtsaufsichtsführenden Beamten über
das BADV bis zur Klärung der Vorwürfe suspendiert
hat.
Andererseits
war Herr Dr. Rodenbach, auch wenn er die Interessen
seines Hauses vertreten hat (siehe Unwürdigkeitsklausel!),
ein aufgeschlossener Gesprächspartner und kam
den Anliegen der Enteignetenverbände oftmals
entgegen (siehe gegenwärtig den Entwurf des Flächenerwerbsänderungsgesetzes,
das den begünstigten Erwerb von landwirtschaftlichem
Grundbesitz für zwischen 1945 und 1949 enteignete
Landwirte verbessern soll und das er mitinitiiert
hat).
Es
bleibt abzuwarten, ob Herr Dr. Rodenbach (endgültig)
durch einen anderen Beamten ersetzt wird und ob mit
dem neuen Beamten eine ähnlich offene Aussprache
möglich ist wie mit Herrn Dr. Rodenbach.
5.Claims
Conference
Zur Claims Conference, die ebenfalls Sitz und Stimme
im Beirat beim BADV hat, übersende ich Ihnen
als
-
Anlage 6 -
einen
Artikel aus dem SPIEGEL vom 02.06.2008.
Die
Claims Conference ist im Beirat in der Regel durch
Herrn Roth vertreten; mitunter hat aber auch Herr
Haller teilgenommen, der in dem Artikel erwähnt
wird. Eine Zusammenarbeit der Verbände, die die
Wiedergutmachung kommunistischen Unrechts erstreben,
mit der Claims Conference hat sich in der Vergangenheit
als unmöglich erwiesen. Ich hatte auf den Jahresversammlungen
der IOB mehrfach hierzu informiert.
Für
heute darf ich schließen und wünsche Ihnen
einen guten Sommer 2008!
Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Rosenberger
Vorsitzender